D.G.z.R.S. - die Seenotretter in Cuxhaven und der Weg dahin.
Der Weg
Das heute für jede mögliche Kalamität auf See in vielen Küstenländern
der Erde die Seenotretter zur Hilfeleistung auslaufen, ist entlang der
Menschheitsgeschichte keine Selbstverständlichkeit. Für Deutschland
gesprochen war die meiste Zeit eher das Gegenteil die Selbstverständ-
lichkeit: Man erhoffte sich eine reiche Beute aus einem Schiffsunglück.
Und es sind hinreichend Fälle bekannt geworden und häufig auch
schriftlich belegt, in denen Schiffsunglücke absichtlich forciert worden
sind, zum Beispiel durch Strandfeuer als absichtlich irreführendes
Seezeichen. Und nicht wenige Fälle sind bekannt, in denen Seeleute,
die es geschafft hatten, sich an den Strand zu retten, dort erschlagen,
versklavt oder gegen Lösegeld abgegeben wurden - auch in Deutsch-
land.
Warum das? Wir haben heute, gesehen aus unserer kultivierten, zivilisierten Sichtweise, nicht mehr das
rechte Verständnis für derartige Handlungsweisen. Doch es gab zwei Ursachen dieses Verhaltens, die sich
gegenseitig ergänzen. Die erste war der Zeit geschuldet und die war eine andere, heute schwer nachvoll-
ziehbare und fast nicht glaubhafte. Die zweite Ursache wurde dazu, weil sie die erste nicht berücksichtigte
in ihrer ansich gut gemeinten Absicht.
Die Deutsche Geschichte kam vom Dreißigjährigen Krieg her, der in seinen Auswirkungen bei Weitem noch
nicht verarbeitet war. Er allein hat mehr Opfer gekostet als jeder andere Krieg der Weltgeschichte. Ganze
Siedlungen und Dörfer waren auf teilweise unvorstellbar grausame Weise ausgelöscht worden, Großstädte
waren auf ein Drittel zusammengeschrumpft, es gab nichts, was nicht zum Überleben verspeist worden war.
Überlebende, verkrüppelte Soldaten wurden aufgehängt, damit sie nicht auch noch ernährt werden muss-
ten. Die allgemeine Not war für heutige Maßstäbe fast unvorstellbar. Ein Menschenleben galt nichts,
schlimmstenfalls noch als Lebensmittelquelle. Ein Bild des britischen Malers William Hogarth stellt die Sze-
nerie in seinem Bild `Gin Lane´ auf drastische Weise dar, waren doch die Auswirkungen nicht allein auf
Deutschland zu beschränken. Als Folge daraus war ein weitgehend fatalistisches Umgang mit der Not des
Anderen eine nur normale Reaktion. Man hatte genug zu tun mit dem Lebenserhalt der eigenen Person.
Diese Not pflanzte sich, mit der Zeit sicherlich abgeschwächt und kärglich lebbar, entlang der direkten Nord-
seeküste fort, teilweise bis an das 20. Jahrhundert heran. Bedingt durch den sandigen Küstencharakter war
auf dem gesamten vorgelagerten Insel- und Festlandssteifen von Flandern bis Skagen für die einfache Be-
völkerung eine Selbstversorgung nur schwerlichst möglich, da die kargen Sand- und Geestböden nichts
hergaben. So blieb nur schlecht entlohnte Fremdarbeit oder Fischerei. Nur verständlich, dass jede Stran-
dung eines Schiffes als Segen betrachtet wurde, egal, ob man nun wartete, bis Ladung und Schiffsteile an
den Strand gespült wurden oder ob man schon mal los fuhr, um sich rechtzeitig genug Bergegut zu sichern.
Sollten sich an Bord noch lebende Seeleute befunden haben, so wurden die häufig genug kurzerhand ge-
tötet, um ungestört arbeiten zu können und keine eventuellen Zeugen zu hinterlassen.
Mit der Zunahme des Seehandels durch die Hanse, lag es dann im le-
gitimen Interesse der großen Handelsstädte, zum einen die Seewege
freizuhalten von Piraterie, was ein anders Thema ist, auch wenn die
Ursachen zumeist gleich sind, sowie die Sicherheit ihrer Waren und
Seeleute bei Schiffsstrandungen zu gewährleisten. Hier hatte für den
Deutschen Nordseebereich die Stadt Hamburg die führende Rolle
inne. Häufig sandte sie Orlogschiffe, ja ganze Schiffsverbände aus, um
gegen die Seeräuberei einzuschreiten. Und ebenso drang Hamburg
auf bindende Verträge mit den Küstenmachthabern, dem Adel oder
Klerus, zur Eindämmung des Strandraubes. Und eben hier lag als
zweite Ursache die unberücksichtigte Realität im Wege. Strandraub
war für die Küstenanwohner von jeher legitimes Recht und geübte Notwendigkeit. Wird auch immer wieder
versucht, das Segensgebet, selbst von Seiten der Küstenpastoren, für einen reich gefüllten Strand, in die
Sparte des Seemannsgarns zu verschieben, es hält sich so hartnäckig, dass es vorgekommen sein muss.
Als nun also vor allem Hamburg vom 13. bis hin zum 17. Jahrhundert versuchte, seine Rechte geltend zu
machen, war das durchaus nicht immer von Erfolg gekrönt. Getreu der alten Devise: Der Zar ist weit und mit
Berufung auf das für Recht betrachtete Strandrecht, war es eine reine Abwägung der Gewinnspanne, ob
man nun nach Recht und Gesetz von der errungenen Beute 5 % behalten wollte, wenn noch Leben auf den
Havaristen war oder ob man, ebenfalls nach Recht und Gesetz, nicht doch lieber 30% einbehalten wollte,
wenn die Schiffsbesatzung umgekommen war, wobei man dann nach alter Gewohnheit behilflich sein konn-
te, oder ob man lieber 100 % Gewinn machen wollte, vorbei an Recht und Gesetz und Obrigkeit, die oft ge-
nug selber beteiligt war. Ob nun ein Strandvoigt, über den ein überlebender Kapitän Klage führte, er habe
das Schiff vorsätzlich zertrümmern lassen, damit es nicht wieder freikommt, um so die Priese zu sichern.
Oder direkt vor der Cuxhavener Haustür, der Neuwerker Inselhauptmann von Hamburger Gnaden, Bernd
Beseke, der, eher Seeraub als Strandraub, ein vor der Insel auf Reede liegendes Schiff überfallen und die
Mannschaft töten ließ.
Viele dieser Rechtsübergriffe müssen dennoch ruchbar geworden sein, zu ersehen an der Anzahl der in den
Archiven noch vorliegenden Sühneverträge mit den jeweiligen Obrigkeiten der Täter. Und in der Tat lässt
sich hier kein Küstenstreifen ausschließen.
Wenn auch das mutwillige auf den Strand locken von Schiffen in
Seenot oder das bewusste Töten von Seeleuten heute in unseren
Raum praktisch nicht mehr denkbar ist, der Strandraub ist nicht
wirklich ausgestorben. Bis heute unterliegen Strand-Fundsachen,
ebenso wie Bergegut havarierter Schiffe, der gesetzlichen Rege-
lung, doch finden sich auch heute noch Wege daran vorbei. So
wurde noch in der Nachkriegszeit der auf Scharhörn-Sand
gestrandeter Dampfer `Emmanuel M.´ in aller Eile und Heimlich-
keit allem Transportabelen entledigt, Es muss nicht erörtert wer-
den, wer daran starken Anteil hatte. Ebenso ist den Akten der
Cuxhavener Wasserschutzpolizei zu entnehmen, dass nicht alles,
der abgeborgenen Ladung, der 1962 auf dem Großen Vogelsand gestrandeten `Ondo´, auch korrekt im
Cuxhavener Hafen angekommen ist. Des zu erwartenden Bergelohnes wegen, hatten sich spontan die
Fischer der gesamten Umgegend bis rauf nach Finkenwerder mit ihren Kut-
tern für den Transport zur Verfügung gestellt. Ein vollbeladener Kutter zum
Beispiel wurde noch vor dem Entladen von der Wasserschutzpolizei im, seiner
verwundenen Hafenzufahrt wegen, günstig gelegenen Freiburger Hafen ge-
stellt.
So erklärt sich die lähmende Lethargie der Menschen gegenüber gestrande-
ten Schiffen. Nicht jedoch, dass das Geschilderte als allgemeingültig und
flächendeckend anzusehen sei oder dass es sich bei den Menschen um ver-
rohte Gestalten gehandelt hätte. Nein, es war einfach so und man kannte es
nicht anders.
Bereits viel früher hatte sich im Kreis der Betroffenen - Seeleute, Hafenperso-
nal, Lootsen ... - ein Wille zur Hilfe in Seenot entwickelt. In jeder Weise unko-
ordiniert fuhren Retter in einfachen Booten raus, um in Not geratene von ihren
Havaristen abzubergen. Erste Organisation ergab sich in verschiedenen Städ-
ten durch die Gründung von Vereinen zur Rettung in Flüsse gefallener. In ei-
ner Mitteilung des Bremer Professors J. Smidt aus dem Jahre 1799 im 1.
Band des 1. Heftes des Hanseatischen Magazins heißt es:
"Als ein schönes Denkmal der Humanität vieler unserer Mitbürger, deren zusammenwirkende Kräfte dieses
Institut errichten halfen und es erhalten, darf die Hamburgische `Rettungsanstalt für Ertrunkne und Erstikte´,
*) betrachtet werden. Die Gesellschaft beschäftigt sich fortdaurend, mit der immer grössern Vervollkomm-
nung derselben, in der Hoffnung, von den hauptsachlich dazu beitragenden Personen, den Wundärzten
besonders, darin mit fortschreitendem Eifer und Beharrlichkeit unterstützt zu werden. — Hier sind die
merkwürdigen Resultate, der letzten, aus den Protocollen der Anstalt gesammelten Erfahrungen. ,,Jn einem
Zeitraum von achtzehn Monaten, wurden von neun und siebenzig ins Wasser gestürzten Menschen, sieben
und sechszig gerettet. Unter diesen wurden siebenzehn Verunglückte, die mit wenig oder gar keinen an-
scheinenden Lebenszeichen aus dem Wasser gezogen waren, durch die schleunigen und ausdauernden
Bemühungen der Wundärzte, wiederbelebt, — fünfzig andere aber, halb nachdem sie ins Wasser gestürzt
waren, von zu Hülfe eilenden, wieder herausgezogen und durch geringere Handleistungen, welche in pub-
licirten gedruckten Anweisungen vorgeschrieben sind, hergestellt." — Wir dürfen behaupten, daß dieses so
überwiegende Verhältniß der durch die Anstalt Geretteten, zu den Nichtgeretteten, noch größer seyn würde,
wenn gewisse noch nicht zu hebende Hindernisse, die Anmeldungen aller Rettungsfalle von Seiten der
Wundärzte, bei der Direction der Anstalt nicht noch oft zurückhielten, und es der letztern bisher unmöglich
machten vollstandige Resultate über den Fortgang der Anstalt zu sammeln. Die neulich, zwischen dem
ersten Gerichtesverwalter der Stadt, Herrn Senator Günther, und dem Vorsteher des Instituts, Herrn Dr.
Schütt, sowohl hierüber, als auch über eine noch zweckmäßigere Vertheilung des Rettungsgeschäftes und
der Prämien, und über die Vermehrung der Rettungsapparate und für andre Verbeßerungen, angefangenen
Conferenzen, lassen den besten Erfolg für die Anstalt hoffen.
Die für den nächsten Sommer schon beschloßne Stiftung einer zweckmä-
ßigen Schwimmschule, hat, wegen unerwartet eingetretner Hindernisse,
vor der Hand ausgesetzt werden müssen.
Andre örtliche Bedenklichkeiten haben sich für diesen Sommer bei der Er-
richtung einer Seebad Anstalt in Cuxhaven´, gezeigt; doch bleibt, bei dem
Bemühen der Gesellschaft, diese Schwierigkeiten, nach Vermögen hin-
wegzuräumen, denen welche die Einrichtung dieser nützlichen Anstalt an
der Nordsee wünschen, noch immer die, wenn, gleich etwas entferntere,
Aussicht dazu.
*) Man sehe hierüber die vom Herrn Senator Günther verfaßte (auch besonders gedruckte) Geschichte und
Einrichtung der Hamb. Rettunsanstalt für im Wasser verunglückte Menschen im 3ten Bande der Schriften-
samlung der Gesellschaft vom Jahr 1795.
Bereits um die Mitte des 18. Jahrhunderts bildeten sich in verschiedenen Städten Deutschlands, aber auch
Amsterdam, Wien oder anderen, Rettungswesen für in den örtlichen Flüssen Ertrinkende. Es muss gesagt
werden, dass Schwimmen für die Allgemeinheit eine fast unbekannte Fähigkeit war, ebenso wie Seeleute
weit überwiegend nicht schwimmen konnten. Damit sollte bewirkt werden, dass sie den Erhalt des Schiffes
als ihre einzige Überlebensmöglichkeit betrachteten und sich somit bis zuletzt einsetzten.
Das Werden
Wie wichtig das entstehen einer institutionalisierten Seenotrettung war, zeigt
eine aktuelle Graphik georteter Wracks in der deutschen Bucht. So schlug die
Stunde der Seerettung in Deutschland erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts.
Auslöser waren mehrere Untergänge von Auswandererschiffen vor der
Ostfriesischen Küste, die aufgrund der Untätigkeit der Inselbevölkerungen zu
erheblichen Todeszahlen führten, zuletzt 1860 die `Alliance´. Bereits drei Tage
später veröffentlichte der Vegesacker Navigationslehrer Adolph Bermpol einen
Aufruf in der Zeitung, in dem er diese allgemeine Teilnahmslosigkeit als Deut-
sche Schande brandmarkte und anfragte, warum es in Deutschland nicht Ret-
tungsstationen nach englischem Muster gäbe. Er erklärte eine solche Einrich-
tung zur Ehrensache für das Deutsche Volk. In folgenden Beiträgen entwickelte er, gemeinsam mit dem
Anwalt und Notar C. Kuhlmay, seine Gedanken zur Organisation dieser örtlich zu organisierenden Rettungs-
vereine. Seine oberste Prämisse war die staatliche Unabhängigkeit, einzig getragen von der Öffentlich-
keit, also dem Volk und der Wirtschaft. Im November 1860 verließ man dann den örtlichen Rahmen und
schickte einen Aufruf an viele Zeitungsredaktionen Nord-Westdeutschlands, mit der Bitte, diesen zu veröf-
fentlichen. Nach anfänglicher Skepsis und starken Widerständen war es schließlich der Emdener Oberzollin-
spektor Georg Breusing, der sich über alles hinwegsetzend, dort den ersten Deutschen Verein zur Rettung
Schiffbrüchiger gründete. Danach etablierten sich auch auf den Ostfriesischen Inseln eigenständige Ret-
tungsvereine, gefolgt von weiteren Stationen entlang der Deutschen Nord- und Ostseeküste.
Schnell stellten sich die Nachteile der Organisation in Einzelvereinen her-
aus. Erstes Hindernis dessen war schon bei der Verteilung gesammelter
Finanzen gegeben. So war es der Bremer, Dr. Arved Emminghaus, der un-
ermüdlich auf eine Sammlung aller Gesellschaften unter einem gemeinsa-
men Dach hinarbeitete. Am 29. Mai 1865 kam es dann in Kiel zur Gründung
der "Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger". Hierin vereinig-
ten sich nun allmählich alle zuvor eigenständigen Rettungsvereine.
Alle? Nein, ein kleiner nordfriesischer Verein im Sylter Westerland wider-
strebt bis dato standhaft allen Vereinigungsversuchen. Es handelt sich hier-
bei um das `Freiwillige Rettungscorps von 1891 Sylt/Westerland´ als
eigenständiger Seerettungsverein, jedoch in Cooperation mit der DGzRS.
Aufgrund seiner unbedingten Unabhängigkeit und Neutralität in der
Ausübung seiner Tätigkeit genießt die DGzRS, gleich dem Roten
Kreuz, den Schutz der `II. Genfer Konvention´ in der II. Fassung von
1907. Dem war es auch geschuldet, dass die Seenotretter während
und nach dem 2. Weltkrieg ihren Dienst lückenlos weiterführen konn-
ten.
Nach wie vor wird die DGzRS getragen von freiwilligen Spenden aus
der Wirtschaft, der Schifffahrt, aber auch der Bevölkerung, sei es durch
Nachlasszuwendungen, Beträgen aus hierfür bestimmten Aktionen
oder durch die kleinste Schiffsklasse der Gesellschaft, dass Sammel-
boot, welches ab 1875 in Gaststätten und anderwo auftaucht.
Das Wirken
Nachdem es zunächst die Lootsen und die Besatzungen der Feuerschiffe waren, die sich für die Rettung in
Seenot geratener einsetzten, gründete sich bereits im Jahre der ersten Vereinsgründung in Emden, der
`Hamburger Verein zur Rettung Schiffbrüchiger´ und schon ein Jahr später, 1862, wurde in Cuxhaven eine
Station eingerichtet. Sie befand sich im Alten Hafen auf dem `Ahrensberg´, einer Wurt gegenüber dem
Tonnenhafen.
Bis zum Ersten Weltkrieg besaß die Station Cuxhaven nur eingeschränkte Bedeutung, da die Feuerschiff-
stationen (besonders ELBE 2) näher am Geschehen lagen und somit das Gros der Schiffbrüchigen retteten.
Außerdem wirkten tatkräftig Dienstfahrzeuge (Tonnenleger und Lotsenschiffe) mit. Die Rettungscrews wur-
den aus den Schiffsbesatzungen gebildet.
Nach dem Ersten Weltkrieg ging die Bedeutung der Feuerschiffe zurück und mit dem Aufkommen leistungs-
fähiger Motorrettungsboote mit entsprechendem Aktionsradius gewann die am belebten Elbe-Schifffahrts-
weg gelegene Station Cuxhaven an Bedeutung. So wurden 1925 alle vier Feuerschiff-Rettungsstationen ge-
schlossen. Während ihres Bestehens hatten sie sieben Rettungsmänner an die See verloren.
Nach dem Kriege war der Cuxhavener Arzt Dr. Meinhard Kohfahl über lange Jahre als Seenotarzt beratend
und vor allem als Einsatzarzt für die Seenotretter tätig.
Die vermutlich älteste graphische Darstellung der Cuxhavener Seenotretter aus dem Jahre 1880 durch
den seinerzeit in Cuxhaven tätigen Maler Friedrich Lindner.
Bilderklärung:
1.
Rettungsstation Cuxhaven (linkes Haus) an der heutigen Woltmankaje im Alten Hafen
2.
In der Brandung
3.
Zuführung der Leine durch Reiter
4.
Abbergen vom Schiff mit der Hosenboje
5.
Duhnen: Das Abprotzen (absetzen des Bootes ins Wasser). Im Hintergrund links der Bootsschuppen,
daneben die ehemalige Grandbake
6.
Der Raketenschuß (Im Hintergrund dürfte die Döser Mühle dargestellt sein)
7.
Das Rettungsboot `Esther´ der Rettungsstation Cuxhaven
Aus alt mach neu
Gut 13 Jahre nach Auflösung der letzten deutschen Küstenfunkstelle Norddeich Radio werden auf Grenz-
welle ausgesendete Seenotrufe wieder direkt in Deutschland empfangen. Grenzwellen-Seenotrufe aus dem
deutschen SAR-Bereich hat seit 1999 die dänische Küstenfunkstelle Lyngby Radio aufgefangen und an die
DGzRS weitergeleitet. Dieser Umweg entfällt nun. Zum 1. Oktober 2012 übernimmt die Deutsche Gesell-
schaft zur Rettung Schiffbrüchiger die Überwachung des entsprechenden international einheitlichen See-
funkkanals.
Dies betrifft Seenotrufe, die außerhalb der Reichweite des Ultrakurzwellen-Funknetzes (UKW) ausgesendet
werden, also mehr als etwa 30 Seemeilen (ca. 55 Kilometer) entfernt von der nächsten UKW-Relaisstation
an Land. Auf UKW hatte die DGzRS mit ihrer Seenotküstenfunkstelle BREMEN RESCUE RADIO bereits
Anfang 1999 die Rund-um-die-Uhr-Hörwache übernommen, nachdem die Deutsche Telekom Norddeich Ra-
dio geschlossen hatte.
Für diese erweiterten Aufgaben der Seenotretter ist ein zusätzlicher, 25 Meter hoher Rohrmast auf einem
DGzRS-Grundstück nördlich des Butendiekswegs in Cuxhaven-Sahlenburg, dem ehemaligen Elbe-Weser-
Radio-Areal, erforderlich. Aus technischen Gründen muss der Grenzwellenempfang auf einer eigenen An-
lage betrieben werden.
Der neue Mast wird zwischen zwei bereits bestehenden, 80 Meter hohen Seefunksende- und Empfangsan-
lagen der DGzRS errichtet. Er dient ausschließlich dem Empfang der Grenzwellen-Seenotrufe. Es findet
kein Dauerbetrieb statt. Sobald die Anlage einen Notruf auffängt, wechseln die Funker der DGzRS via Fern-
bedienung von Bremen aus für die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs auf die bereits heute vorhandenen
Sendeanlagen.
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