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Cuxhaven anno 1797 Die Überschrift ist bewusst falsch gewählt. Zu der Zeit war Cuxhaven eine kleine Siedlung mit weniger als  500 Einwohnern im Bereich entlang des unteren Schleusenprieles und der heutigen Schillerstraße. Ich habe  die Überschrift gewählt, da vermutlich die wenigsten auswärtigen Leser etwas mit der offiziellen Bezeich-  nung `Hamburgisches Amt Ritzebüttel´ anzufangen wissen. Ich bitte also, diese arglistig Täuschung im  Sinne der Mehrheit zu entschuldigen.  Hier handelt es sich um eine Abschrift eines historischen Berichtes zum `Amt Ritzebüttel´, in etwa entspre-  chend dem heutigen Stadtgebiet ohne die `Neu´-Eingemeindungen Altenbruch und Lüdingworth. Entnom-  men wurde er als einer der Textbeiträge in der nachfolgend genannten Zeitschrift. Die Schreibweise wurde  original 1:1 übernommen, inkl. Schreibfehlern und Sternvermerken. Kursiv abgefasste Textteile ließen sich  nicht einwandfrei entziffern, wurden aber dem Eindruck entsprechend ergänzt. Der Übersichtlichkeit wegen  wurde der Beitrag etwas übersichtlicher strukturiert, nicht aber im Zusammanhang geändert.  Hamburg und Altona Eine Zeitschrift zur Geschichte der Zeit, der Sitten und des Geschmaks. Dritter Jahrgang, vierter Band. 10tes, 11tes und 12tes Heft. Hamburg, 1804 Entnommen aus: XII. Annalen der Hamburgischen Litteratur. Vermischte Schriften. «Hanseatisches Magazin, Herausgegehen von J. Smidt (jetzigem Senator in Bremen )" . . . Das zweite Heft des zweiten Bandes (1799) enthält eine Abhandlung und eine kurze Nachricht, welche die  Republik Hamburg ganz besonders angehen. Jene ist: „Ritzebüttel" überschrieben. Der Verfasser sammelte  seine Bemerkungen über das Hamburgische Amt Ritzebuttel auf einer Reise, welche er im Sommer 1797  nach Ritzebüttel machte, brachte sie nachher in die hier beobachtete Ordnung und vermehrte sie aus  einigen darüber vorhandenen Quellen. . . . ; von Heß topographische Beschreibung von Hamburg, 1789. Ich  werde meinen Lesern einen Auszug dieser mit Fleiß geschriebenen Geographica specialissima geben.  Beschreibung des Amtes Ritzebüttel, 1) „Lage. Grenzen. Klima"  Das Land Ritzebüttel liegt an der linken Seite der Elbmündung, achtzehn Meilen von Hamburg und dreizehn  von Bremen. Es grenzt gegen Norden an die Elbmündung, gegen Westen an die Nordsee, gegen Süden  (der Wesermündung zu) an das Land Wursten, gegen Osten an das Land Hadeln. Die Ritzebüttelsche Insel  Neuwerk liegt anderthalb Meilen vom vesten Lande in der Nordsee südlich von der Elbmündung. Das Klima  ist keinesweges so ungesund, als man gewöhnlich in Hamburg glaubt. Die dortigen Einwohner sterben nicht  früher als andre Marschbewohner. Ankömmlinge kränkeln im Anfange, gewöhnen sich aber bald an die  Seeluft.   2) „Größe. Volksmenge."  Dieses Ländchen ist, ohne die Insel Neuwerk, kaum eine Quadratmeile groß. Der am Wasser gelegene Theil  des Umkreises dehnt sich fünftehalb Stunden aus. Im Lande sind ein Flekken, ein Schloß, ein Hafen nebst  Häuseranbau, drei Kirchdörfer, wovon das Eine aber größtentheils Hannoverisch ist, zehn andre Dörfer,  mehrere Bauerschaften, Wische oder Striche genannt, viele einzelne Höfe und eine Insel. Die Zahl der  Bewohner wird auf 4000 gerechnet; nach von Heß 3670.  3) „Boden. Nahrung."  Der Boden ist in dem Kirchspiele Groden fruchtbare Marsch; in dem Kirchspiele Altenwalde mittelmäßige  Geest und in dem Kirchspiele Döse von verschiedener Beschaffenheit. Akkerbau ist der vorzüglichste  Nahrungszweig des Landmanns, besonders wird hier viel Rapp *) gebaut. Die Viehzucht ist unbeträchtlich.  Die Fischerei liegt fast ganz darnieder, weil die Ritzebütteler vor den berühmten Fischern von Helgoland und  Blankenese nicht aufkommen können.  *) Rapp, Rappsamen, Rübsamen, der Samen einer bekannten Pflanze, woraus das Rapp= oder Rüböl  erzeugt wird. Man hat Sommer - und Wintersaat davon. Brassica Napus L. D.H.  4) „Regierung."  Ritzebüttel ist ein zur Hamburgischen Republik gehöriges und, mit Ausschluß einiger besondern Polizeiver-  ordnungen, nach Hamburgischen Rechten und Gewohnheiten regiertes Land. Es wird ein Amt genannt und  der hiesige Hamburgische Regierungskommissär heißt jetzt Amtmann, ehemals Hauptmann. In der That ist  er aber der Gouverneur dieses Landes. Es ist ein jedesmaliger Senator von Hamburg. (Der jetzige ist der  Senator Joh. Joachim Jänisch, Lt.) Alle sechs Jahre wird ein neuer Amtmann aus dem Senat gewählt und  nach Ritzebüttel deputirt. (Der Senator Heise, Lt. Herrn Jänisch Vorgänger, ist der Zeitumstände wegen 12  Jahr Amtmann zu Ritzebüttel gewesen.) Sollte sich aber kein Senator zur Bekleidung dieser Stelle willig  finden lassen, so wird ein Amtsverweser bestellt. Er ist der Chef aller öffentlichen Anstalten. Ihm sind alle  hohe und niedere Regalien übertragen. Er erhebt bei der Veräusserung der Herrengüter die sogenannten  Landwinnungen (Domanenpacht) und den Abzugszehnten von dem Vermögen, welches ausser Land geht  (Decimationsgelder). Ihm sind indessen in Landes = Justiz, und Polizeisachen Volksvertreter, Schultheißen,  zugeordnet. Dieser Schultheißen sind zwei; Einer aus dem Kirchspiele Döse und Altenwalde; Einer aus dem  Kirchspiele Groden. Der Amtmann schlägt zu diesen Stellen Einen aus dem zuständigen Kirchspiele vor. Der  Senat von Hamburg ernennt ihn. Er wird alsdann mit großen Feierlichkeiten dem Volke in der Kirche von  dem Amtmanne vorgestellt. Diese Schultheißen haben   a) in Landessachen ihr eignes Versammlungshaus (das Landhaus), worin sie die zuständigen Sachen mit  den ihnen beigeordneten Landesadjunkten abhandeln und auf diese Weise dem Amtmann in Landesange-  legenheiten mit Rath und That an die Hand gehen.   b) Sind sie als obrigkeitliche Personen bei Erbschafttheilungen, Inventarien und andern sotennen Handlun-  gen gegenwärtig; haben auch   c) im Amtsgerichte Sitz und Stimme;   d) besorgen in ihren respektiven Kirchspielen die Polizei und bringen die Befehle des Amtmanns in Vollzie-  hung.   e) Unter der Aufsicht des Amtmanns und der Beihülfe besonderer Deichgeschwornen respiciren sie unmittel-  bar die Deiche, Wege und Schleusen.   f) Jeder hat Sitz und Stimme in dem Kirchencollegium seines Kirchspiels. Unter der allgemeinen Regierung  des Amtmanns stehen alle besondere öffentliche Anstalten des Landes, als:  5) „Rechtspflege."  Zur Rechtspflege sind drei Instanzen angeordnet:   1) die außergerichtliche des Amtmanns, der Hamburgischen Dielenaudienz und Prätur ähnlich. Hier werden  in der Regel alle Sachen vorgebracht. Der Amtmann fällt das Urtheil, von welchem man sich, will man weiter  gehen supplicando ad Senatum Hamburgensem verwenden muss.   2) Das Amtsgericht, worin neben dem Amtmann die beiden Schultheißen Sitz und Stimme haben. Von den  Aussprüchen desselben appellirt man zuerst an das dortige Landgericht und dann an das Obergericht zu  Hamburg. 3) Das Landgericht, welches mit Ausschluß des Amtmanns und der Schultheißen, aus den  Landsassen der Kirchspiele besteht und jedesmal mit außerordentlichen Feierlichkeiten gehegt wird. Von  seinen Findungen wird an das Obergericht in Hamburg appellirt. In Kriminalsachen hat der Amtmann die  Instruktion des Prozesses. Alsdann werden die Akten einer Juristen=Fakultät zur Entscheidung der Sache  übersandt. Diese wird nachher im Ritzebüttelschen Amtsgerichte publicirt, und sofort, ohne weitere Confir-  mation des Senats von Hamburg, vollzogen. Endlich gehören auch noch zu den bei der Rechtspflege zu  bemerkenden Personen:   a) der Actuarius judicii, welcher zugleich Amts= und Gerichtsschreiber ist. Diese Stelle wird gewöhnlich mit  Hamburgischen graduirten Bürgern besetzt. (Jetzt ist es der Licentiat Eybe.)   b) Zwei Procuratoren zur Bedienung der Partheien. Einer von diesen ist auch Fiscal in Kriminalsachen,   c) Verschiedene Unterbediente.  6) „Kameralwesen.''  Die Hamburgische Kammer hat sehr wenig Einkünfte von Ritzebüttel. Im Ganzen hat Hamburg seit mehrern  Jahren eine große Summe zugesetzt, welche indeß nicht auf Rechnung des Landes, sondern auf die der  Seeanstalten kommt. Die Einkünfte erhebt ein von der Kammer dazu bestellter Einnehmer. Die mehrsten  Revenüen dieses Landes sind dem Amtmann zu seinem Unterhalte angewiesen, welchem überhaupt die  Domänen und Regalien übertragen sind. Zu jenen gehören ein Paar Vorwerke oder Landwirthschaften, zu  diesen die Jagd, zu deren Gebrauch ein Amtsjäger gehalten und deren Mitgebrauch per modum concessio-  nis erworben wird. Ferner gehören hieher Landwinnungen, Abzugsgelder, Recognitionsgelder verschiedener  Art, Mühlenverpachtungen, Zehnten von Land und Vieh, Hof- und Handdienste.  7) „Landpolizei."  Sie steht unter der Oberaufsicht des Amtmanns und insbesondere in jedem Kirchspiele unter dem  zuständigen Schultheißen. So gehört zum Beispiel die Polizei des Flekkens Ritzebüttel zu der besondern  Aufsicht des Schultheißen von Groden, und die der Insel Neuwerk zur Aufsicht des Dösener Schultheißen.  Unter den Schultheißen steht auch das Deichwesen, wobei ihnen besondre Deichgeschworne zugeordnet  sind. Auch concurrirt die Hamburgische Stakdeputation hierbei, in so fern nemlich das Deichwesen mit den  Uferwerken in Verbindung steht. (Unter diese Rubrik Landpolizei gehört auch noch die vor kurzem, unter  dem Amtmann und Senator Lt. Heise errichtete „Armenordnung," welche den Bewohnern des Amtes  Ritzebüttel so sehr zur Ehre gereicht und von welcher in dieser Zeitschrift bereits hinlängliche Nachricht  gegeben ist.)  8) „Militär."  A) Das reguläre Militär zu Ritzebüttel ist eigentlich ein Detaschement des Infanterie = Regiments zu Ham-  burg. Davon gehören:   1) zur eigentlichen (alten) Garnison des Schlosses: ein Offizier, welcher beständiger Commandant der  Schloßwache ist (ein Oberlieutenant), drei Korporale und sechszehn Gemeine. Diesen wird vom Lande  Service = Geld bezahlt.   2) Zu einem erst in neuern Zeiten hinunter gesandten und auf Feldetat stehenden Commando: ein Lieute-  nant, zwei Unteroffiziere und fünf und zwanzig Gemeine, so, daß also jetzt (1797) in Allem, mit Einschluß der  Tambours, funfzig Mann dort liegen. *)   B) Die Bürgermiliz. Sie ist organisirt und besteht aus zwei und dreißig Korporalschaften, nemlich funfzehn  von Groden, sechs von Altenwalde und eilf von Döse. Sie giebt täglich sechs Mann zur Schloßwache ab.  Dieses trifft jeden Landbürger im Jahre fünfmal. Hieraus ergiebt sich eine Anzahl von 432 waffenfähigen  Bürgern. Von Diesen wird ein Feuerposten auf dem Walle besetzt. Sonst kann die Bürgermiliz nur auf Befehl  des Amtmanns aufgeboten werden.   C) Das mit Wällen und Graben umgebene Schloß ist mit siebzehn brauchbaren Kanonen besetzt, worüber  ein Constabel die Aufsicht hat. Auch in Neuwerk befinden sich noch zehn Stük eiserne Kanonen.  *) Ich glaube, dies Verstärkungs=Detaschement ist 1801 zurükgezogen. Ob es in den leztern Zeiten wieder  dahin verlegt ist, weiß ich nicht.   Der Annalist.  9) „Medizinalwesen."  Zur Handhabung der Medizinalpolizei ist ein Landphysikus angestellt. Unter seiner Aufsicht stehen die  Apotheke, die Wundärzte und die Wehemütter. Bei der Quarantaine der ankommenden Schiffe hat auch der  Amtmann die Oberaufsicht. Er untersucht ihre Papiere und verfügt nach Befinden der Umstände. Zur nähern  Untersuchung und Beeidigung der Schiffsmannschaft fährt der Amtsschreiber und der Lootseninspektor,  auch nöthigen Falls der Physikus und ein Chirurgus an Bord des Schiffes.   10) „Kirchenwesen." Von dem evangelisch lutherischen Kirchenwesen des Landes ist im Allgemeinen weiter Nichts zu sagen, als  daß das Kirchencollegium jedes Kirchspiels, unter dem Vorsitze des Amtmannes, aus seinem Schultheißen  und den Juraten steht. Die dortigen sogenannten Leviten *) gehören nicht dazu.  *) Wer sind diese Leviten?  11) „Seeanstalten."  Die Seepolizei macht einen wichtigen Theil der Ritzebüttelschen Merkwürdigkeiten aus. In der Aufsicht und  Leitung aller hieher gehörigen Anstalten concurriren die Admiralität und insbesondre die Stakdepuration zu  Hamburg. Diese besteht aus Mitgliedern des Senats, der Kämmerei und der Admiralität. Sie hat insbesondre  die Aufsicht über die sogenannten Stak= und Uferwerke und über die Erhaltung und Verbesserung des  Hafens, wozu sie die Kosten herschießt. Die Polizei des Hafens und der dahin gehörigen Anstalten steht  unter dem Amtmann, wobei der Lootsen-inspektor und ein Unterhafenmeister seine besondern Untergeord-  neten sind. Hieher gehören folgende Personen, Anstalten und Sachen:   a) der Wasserbaudirektor, (jetzt der geschikte Herr Woltmann) unter dessen Aufsicht alle zum Ufer= und  Hafenbau erforderlichen Arbeiten stehen. Zum Deichbau concurrirt er, Namens der Stakdeputation und wird  auch ausser der Regel von der eigentlichen Behörde dabei zugezogen. Er wird von der Stakdeputation  angestellt.   b) Der Hafenmeister und Unterhafenmeister, ebenfalls von der Stakdeputation angestellt.   c) Die Baakenaufseher.   d) Der Vogt zu Neuwerk,   e) Der Blüsemeister daselbst, c, d und e. stehen unter der Admiralität. Der Vogt ist zugleich Pächter der  Kammerei.   f) Zwei Tonnenleger, wovon Einer zu Hamburg wohnt und die Tonnen bis Glückstadt legt. Beide werden von  der Kämmerei bestellt,   g) Der Lootseninspektor, gewöhnlich mit dem Titel Commandeur. Er wohnt in dem sogenannten Admiralitäts-  hause zwischen Ritzebüttel und Cuxhafen.   h) Zwei Lootsen = Capitains oder Schiffer.   i) Funfzehn angestellte Lootsen und noch überdem eine gewisse Anzahl sogenannter Hauer = (oder  Mieths=) Lootsen. g. h. i. werden sämtlich von der Admiralität bestellt.  k) Die Deiche. Der Grodener Deich geht vom Hafen ostwärts ab, an der Elbe aufwärts und schließt sich an  den Hadeler Deich. Der Dösener Deich liegt westwärts ab vom Hafen bis Duhnen, von wo an bis zur Wurster  Grenze das Land zum Theil durch hohe Sandhügel genugsam gegen das Eindringen des Wassers geschüzt  ist, zum Theil hoch genug liegt, um von der Fluth nicht erreicht zu werden. Auch die Insel Neuwerk ist ganz  mit Deichen umgeben.   l) Der Hafen von Cuxhafen mit allen dazu gehörigen Werken und Maschinen. Hier mangelt es an einer  Schiffszimmerwerfte.   Die Seesignale. Hiervon sind zu merken:   1) auf dem Kontinent zwei hölzerne Thürme oder Baaken; die große bei Cuxhafen, die Kugelbaake näher  bei Doese. 2) Auf der Insel Neuwerk:   a) die Insel mit ihrer ganzen in den Horizont erhobenen Arbeit von Häusern, mit Einschluß des hohen  steinernen Thurms.   b) Der Leuchtthurm oder die Blüse.   c) Die, wegen ihres Standpunktes vor der Blüse sogenannte Verdunkelungsbaake.   d) Die Klappmützenbaake.   3) In der See:   a) die Seetonnen, wovon die letzte die rothe heißt und zwei Meilen nord=westlich von Scharhörn liegt.   b) Die letzte mitten in der See, zwei Meilen nordostwärts vom Neuwerker Thurme stehende Baake,  Scharhörn genannt.   4) Noch eine von Hamburg unterhaltene Blüse auf der dänischen Insel Helgoland, welche wegen ihres Fel-  sens selbst zu den Seezeichen der Elbe= und Wesermündung gehört. Auch unter Helgoland liegt noch eine  Hamburgische Seetonne,   n) Drei größere und mehrere kleine Schiffe und Admiralitäts = Ever. Von den drei großen, der Admiralität  gehörigen Schiffen, heißt das Eine der Kutter des Commandeurs, die beiden Andern Gallioten. Die Gallitoten  werden von den Lootsen = Capitains commandirt und kreutzen, eine um die andre mit achttägiger Abwechs-  lung, vor der Elbmündung in der See, wo ihre eigentliche Station bei der rothen Tonne ist. Sie sind mit  Lootsen bemannt und unterstützen auf ihren Kreuzzügen die ankommenden Schiffe mit ihren Leuten. Sonst  giebt es auch noch viele Privatschiffe in Cuxhafen, worunter die regelmäßig nach Hamburg fahrenden  sogenannten Schleusenschiffe, Schmak= oder Tjalkschiffe und die Expreßever zu merken sind.   o) Ein Seearsenal voll Schiffsgeräthschaften, ein Tonnenhaus und ein Magazin zu Cuxhafen.  12) „Geschichte."  Es finden sich Spuren, daß die Insel Neuwerk - Nyge Oge ehemals, ähnlich den Benennungen der  benachbarten Inseln: Waageroge, Spikeroge von der Augenform dieser Inseln *) - früher zu Hamburg gehört  hat, als Ritzebüttel. Die Hamburger bemächtigten sich dieser wüsten Insel zum Behufe der Elbschiffahrt (sie  wurde ihnen nachher durch feierliche Verträge, besonders mit den Herzögen von Sachsen-Lauenburg gesi-  chert). Am Ende des dreizhenten Jahrhunderts befand sich ein hoher Thurm, eine Zollstätte und ein Hafen  auf der Insel. Das Schloß Ritzebüttel aber wurde erst im Jahr 1393 von den Hamburgern mit stürmender  Hand erobert und nachher nebst dem ganzen dazu gehörigen Lande, welches ihnen vorher schon zum Theil  verpfändet war, durch einen feierlichen Vertrag von dessen damaligen Gebietern, den Herren von Lappen,  an Hamburg abgetreten. Im Jahr 1400 bestellte Hamburg seinen ersten Haupt= und Amtmann, den Senator  Ludolph Wulffhagen in Ritzebüttel. Von dieser Zeit an ist es, die wenigen temporären Unfälle abgerechnet,  womit die Kriege in der Nachbarschaft auch diese Gegend heimsuchten, in ruhigem und ungestörtem  Besitze seiner Hamburgischen Genossenschaft geblieben.   *) Schwerlich. Jede Insel kann mit einem Auge verglichen werden; und daher führen so viele Inseln den  Namen Auge.  D.H.  Abspann Dank an - Google Books