Cuxhaven anno 1797
Die Überschrift ist bewusst falsch gewählt. Zu der Zeit war Cuxhaven eine kleine Siedlung mit weniger als
500 Einwohnern im Bereich entlang des unteren Schleusenprieles und der heutigen Schillerstraße. Ich habe
die Überschrift gewählt, da vermutlich die wenigsten auswärtigen Leser etwas mit der offiziellen Bezeich-
nung `Hamburgisches Amt Ritzebüttel´ anzufangen wissen. Ich bitte also, diese arglistig Täuschung im
Sinne der Mehrheit zu entschuldigen.
Hier handelt es sich um eine Abschrift eines historischen Berichtes zum `Amt Ritzebüttel´, in etwa entspre-
chend dem heutigen Stadtgebiet ohne die `Neu´-Eingemeindungen Altenbruch und Lüdingworth. Entnom-
men wurde er als einer der Textbeiträge in der nachfolgend genannten Zeitschrift. Die Schreibweise wurde
original 1:1 übernommen, inkl. Schreibfehlern und Sternvermerken. Kursiv abgefasste Textteile ließen sich
nicht einwandfrei entziffern, wurden aber dem Eindruck entsprechend ergänzt. Der Übersichtlichkeit wegen
wurde der Beitrag etwas übersichtlicher strukturiert, nicht aber im Zusammanhang geändert.
Hamburg und Altona
Eine Zeitschrift zur Geschichte der Zeit, der Sitten und des Geschmaks.
Dritter Jahrgang, vierter Band.
10tes, 11tes und 12tes Heft.
Hamburg, 1804
Entnommen aus:
XII.
Annalen der Hamburgischen Litteratur.
Vermischte Schriften.
«Hanseatisches Magazin, Herausgegehen von J. Smidt (jetzigem Senator in Bremen )"
. . .
Das zweite Heft des zweiten Bandes (1799) enthält eine Abhandlung und eine kurze Nachricht, welche die
Republik Hamburg ganz besonders angehen. Jene ist: „Ritzebüttel" überschrieben. Der Verfasser sammelte
seine Bemerkungen über das Hamburgische Amt Ritzebuttel auf einer Reise, welche er im Sommer 1797
nach Ritzebüttel machte, brachte sie nachher in die hier beobachtete Ordnung und vermehrte sie aus
einigen darüber vorhandenen Quellen. . . . ; von Heß topographische Beschreibung von Hamburg, 1789. Ich
werde meinen Lesern einen Auszug dieser mit Fleiß geschriebenen Geographica specialissima geben.
Beschreibung des Amtes Ritzebüttel,
1) „Lage. Grenzen. Klima"
Das Land Ritzebüttel liegt an der linken Seite der Elbmündung, achtzehn Meilen von Hamburg und dreizehn
von Bremen. Es grenzt gegen Norden an die Elbmündung, gegen Westen an die Nordsee, gegen Süden
(der Wesermündung zu) an das Land Wursten, gegen Osten an das Land Hadeln. Die Ritzebüttelsche Insel
Neuwerk liegt anderthalb Meilen vom vesten Lande in der Nordsee südlich von der Elbmündung. Das Klima
ist keinesweges so ungesund, als man gewöhnlich in Hamburg glaubt. Die dortigen Einwohner sterben nicht
früher als andre Marschbewohner. Ankömmlinge kränkeln im Anfange, gewöhnen sich aber bald an die
Seeluft.
2) „Größe. Volksmenge."
Dieses Ländchen ist, ohne die Insel Neuwerk, kaum eine Quadratmeile groß. Der am Wasser gelegene Theil
des Umkreises dehnt sich fünftehalb Stunden aus. Im Lande sind ein Flekken, ein Schloß, ein Hafen nebst
Häuseranbau, drei Kirchdörfer, wovon das Eine aber größtentheils Hannoverisch ist, zehn andre Dörfer,
mehrere Bauerschaften, Wische oder Striche genannt, viele einzelne Höfe und eine Insel. Die Zahl der
Bewohner wird auf 4000 gerechnet; nach von Heß 3670.
3) „Boden. Nahrung."
Der Boden ist in dem Kirchspiele Groden fruchtbare Marsch; in dem Kirchspiele Altenwalde mittelmäßige
Geest und in dem Kirchspiele Döse von verschiedener Beschaffenheit. Akkerbau ist der vorzüglichste
Nahrungszweig des Landmanns, besonders wird hier viel Rapp *) gebaut. Die Viehzucht ist unbeträchtlich.
Die Fischerei liegt fast ganz darnieder, weil die Ritzebütteler vor den berühmten Fischern von Helgoland und
Blankenese nicht aufkommen können.
*) Rapp, Rappsamen, Rübsamen, der Samen einer bekannten Pflanze, woraus das Rapp= oder Rüböl
erzeugt wird. Man hat Sommer - und Wintersaat davon. Brassica Napus L. D.H.
4) „Regierung."
Ritzebüttel ist ein zur Hamburgischen Republik gehöriges und, mit Ausschluß einiger besondern Polizeiver-
ordnungen, nach Hamburgischen Rechten und Gewohnheiten regiertes Land. Es wird ein Amt genannt und
der hiesige Hamburgische Regierungskommissär heißt jetzt Amtmann, ehemals Hauptmann. In der That ist
er aber der Gouverneur dieses Landes. Es ist ein jedesmaliger Senator von Hamburg. (Der jetzige ist der
Senator Joh. Joachim Jänisch, Lt.) Alle sechs Jahre wird ein neuer Amtmann aus dem Senat gewählt und
nach Ritzebüttel deputirt. (Der Senator Heise, Lt. Herrn Jänisch Vorgänger, ist der Zeitumstände wegen 12
Jahr Amtmann zu Ritzebüttel gewesen.) Sollte sich aber kein Senator zur Bekleidung dieser Stelle willig
finden lassen, so wird ein Amtsverweser bestellt. Er ist der Chef aller öffentlichen Anstalten. Ihm sind alle
hohe und niedere Regalien übertragen. Er erhebt bei der Veräusserung der Herrengüter die sogenannten
Landwinnungen (Domanenpacht) und den Abzugszehnten von dem Vermögen, welches ausser Land geht
(Decimationsgelder). Ihm sind indessen in Landes = Justiz, und Polizeisachen Volksvertreter, Schultheißen,
zugeordnet. Dieser Schultheißen sind zwei; Einer aus dem Kirchspiele Döse und Altenwalde; Einer aus dem
Kirchspiele Groden. Der Amtmann schlägt zu diesen Stellen Einen aus dem zuständigen Kirchspiele vor. Der
Senat von Hamburg ernennt ihn. Er wird alsdann mit großen Feierlichkeiten dem Volke in der Kirche von
dem Amtmanne vorgestellt. Diese Schultheißen haben
a) in Landessachen ihr eignes Versammlungshaus (das Landhaus), worin sie die zuständigen Sachen mit
den ihnen beigeordneten Landesadjunkten abhandeln und auf diese Weise dem Amtmann in Landesange-
legenheiten mit Rath und That an die Hand gehen.
b) Sind sie als obrigkeitliche Personen bei Erbschafttheilungen, Inventarien und andern sotennen Handlun-
gen gegenwärtig; haben auch
c) im Amtsgerichte Sitz und Stimme;
d) besorgen in ihren respektiven Kirchspielen die Polizei und bringen die Befehle des Amtmanns in Vollzie-
hung.
e) Unter der Aufsicht des Amtmanns und der Beihülfe besonderer Deichgeschwornen respiciren sie unmittel-
bar die Deiche, Wege und Schleusen.
f) Jeder hat Sitz und Stimme in dem Kirchencollegium seines Kirchspiels. Unter der allgemeinen Regierung
des Amtmanns stehen alle besondere öffentliche Anstalten des Landes, als:
5) „Rechtspflege."
Zur Rechtspflege sind drei Instanzen angeordnet:
1) die außergerichtliche des Amtmanns, der Hamburgischen Dielenaudienz und Prätur ähnlich. Hier werden
in der Regel alle Sachen vorgebracht. Der Amtmann fällt das Urtheil, von welchem man sich, will man weiter
gehen supplicando ad Senatum Hamburgensem verwenden muss.
2) Das Amtsgericht, worin neben dem Amtmann die beiden Schultheißen Sitz und Stimme haben. Von den
Aussprüchen desselben appellirt man zuerst an das dortige Landgericht und dann an das Obergericht zu
Hamburg. 3) Das Landgericht, welches mit Ausschluß des Amtmanns und der Schultheißen, aus den
Landsassen der Kirchspiele besteht und jedesmal mit außerordentlichen Feierlichkeiten gehegt wird. Von
seinen Findungen wird an das Obergericht in Hamburg appellirt. In Kriminalsachen hat der Amtmann die
Instruktion des Prozesses. Alsdann werden die Akten einer Juristen=Fakultät zur Entscheidung der Sache
übersandt. Diese wird nachher im Ritzebüttelschen Amtsgerichte publicirt, und sofort, ohne weitere Confir-
mation des Senats von Hamburg, vollzogen. Endlich gehören auch noch zu den bei der Rechtspflege zu
bemerkenden Personen:
a) der Actuarius judicii, welcher zugleich Amts= und Gerichtsschreiber ist. Diese Stelle wird gewöhnlich mit
Hamburgischen graduirten Bürgern besetzt. (Jetzt ist es der Licentiat Eybe.)
b) Zwei Procuratoren zur Bedienung der Partheien. Einer von diesen ist auch Fiscal in Kriminalsachen,
c) Verschiedene Unterbediente.
6) „Kameralwesen.''
Die Hamburgische Kammer hat sehr wenig Einkünfte von Ritzebüttel. Im Ganzen hat Hamburg seit mehrern
Jahren eine große Summe zugesetzt, welche indeß nicht auf Rechnung des Landes, sondern auf die der
Seeanstalten kommt. Die Einkünfte erhebt ein von der Kammer dazu bestellter Einnehmer. Die mehrsten
Revenüen dieses Landes sind dem Amtmann zu seinem Unterhalte angewiesen, welchem überhaupt die
Domänen und Regalien übertragen sind. Zu jenen gehören ein Paar Vorwerke oder Landwirthschaften, zu
diesen die Jagd, zu deren Gebrauch ein Amtsjäger gehalten und deren Mitgebrauch per modum concessio-
nis erworben wird. Ferner gehören hieher Landwinnungen, Abzugsgelder, Recognitionsgelder verschiedener
Art, Mühlenverpachtungen, Zehnten von Land und Vieh, Hof- und Handdienste.
7) „Landpolizei."
Sie steht unter der Oberaufsicht des Amtmanns und insbesondere in jedem Kirchspiele unter dem
zuständigen Schultheißen. So gehört zum Beispiel die Polizei des Flekkens Ritzebüttel zu der besondern
Aufsicht des Schultheißen von Groden, und die der Insel Neuwerk zur Aufsicht des Dösener Schultheißen.
Unter den Schultheißen steht auch das Deichwesen, wobei ihnen besondre Deichgeschworne zugeordnet
sind. Auch concurrirt die Hamburgische Stakdeputation hierbei, in so fern nemlich das Deichwesen mit den
Uferwerken in Verbindung steht. (Unter diese Rubrik Landpolizei gehört auch noch die vor kurzem, unter
dem Amtmann und Senator Lt. Heise errichtete „Armenordnung," welche den Bewohnern des Amtes
Ritzebüttel so sehr zur Ehre gereicht und von welcher in dieser Zeitschrift bereits hinlängliche Nachricht
gegeben ist.)
8) „Militär."
A) Das reguläre Militär zu Ritzebüttel ist eigentlich ein Detaschement des Infanterie = Regiments zu Ham-
burg. Davon gehören:
1) zur eigentlichen (alten) Garnison des Schlosses: ein Offizier, welcher beständiger Commandant der
Schloßwache ist (ein Oberlieutenant), drei Korporale und sechszehn Gemeine. Diesen wird vom Lande
Service = Geld bezahlt.
2) Zu einem erst in neuern Zeiten hinunter gesandten und auf Feldetat stehenden Commando: ein Lieute-
nant, zwei Unteroffiziere und fünf und zwanzig Gemeine, so, daß also jetzt (1797) in Allem, mit Einschluß der
Tambours, funfzig Mann dort liegen. *)
B) Die Bürgermiliz. Sie ist organisirt und besteht aus zwei und dreißig Korporalschaften, nemlich funfzehn
von Groden, sechs von Altenwalde und eilf von Döse. Sie giebt täglich sechs Mann zur Schloßwache ab.
Dieses trifft jeden Landbürger im Jahre fünfmal. Hieraus ergiebt sich eine Anzahl von 432 waffenfähigen
Bürgern. Von Diesen wird ein Feuerposten auf dem Walle besetzt. Sonst kann die Bürgermiliz nur auf Befehl
des Amtmanns aufgeboten werden.
C) Das mit Wällen und Graben umgebene Schloß ist mit siebzehn brauchbaren Kanonen besetzt, worüber
ein Constabel die Aufsicht hat. Auch in Neuwerk befinden sich noch zehn Stük eiserne Kanonen.
*) Ich glaube, dies Verstärkungs=Detaschement ist 1801 zurükgezogen. Ob es in den leztern Zeiten wieder
dahin verlegt ist, weiß ich nicht. Der Annalist.
9) „Medizinalwesen."
Zur Handhabung der Medizinalpolizei ist ein Landphysikus angestellt. Unter seiner Aufsicht stehen die
Apotheke, die Wundärzte und die Wehemütter. Bei der Quarantaine der ankommenden Schiffe hat auch der
Amtmann die Oberaufsicht. Er untersucht ihre Papiere und verfügt nach Befinden der Umstände. Zur nähern
Untersuchung und Beeidigung der Schiffsmannschaft fährt der Amtsschreiber und der Lootseninspektor,
auch nöthigen Falls der Physikus und ein Chirurgus an Bord des Schiffes.
10) „Kirchenwesen."
Von dem evangelisch lutherischen Kirchenwesen des Landes ist im Allgemeinen weiter Nichts zu sagen, als
daß das Kirchencollegium jedes Kirchspiels, unter dem Vorsitze des Amtmannes, aus seinem Schultheißen
und den Juraten steht. Die dortigen sogenannten Leviten *) gehören nicht dazu.
*) Wer sind diese Leviten?
11) „Seeanstalten."
Die Seepolizei macht einen wichtigen Theil der Ritzebüttelschen Merkwürdigkeiten aus. In der Aufsicht und
Leitung aller hieher gehörigen Anstalten concurriren die Admiralität und insbesondre die Stakdepuration zu
Hamburg. Diese besteht aus Mitgliedern des Senats, der Kämmerei und der Admiralität. Sie hat insbesondre
die Aufsicht über die sogenannten Stak= und Uferwerke und über die Erhaltung und Verbesserung des
Hafens, wozu sie die Kosten herschießt. Die Polizei des Hafens und der dahin gehörigen Anstalten steht
unter dem Amtmann, wobei der Lootsen-inspektor und ein Unterhafenmeister seine besondern Untergeord-
neten sind. Hieher gehören folgende Personen, Anstalten und Sachen:
a) der Wasserbaudirektor, (jetzt der geschikte Herr Woltmann) unter dessen Aufsicht alle zum Ufer= und
Hafenbau erforderlichen Arbeiten stehen. Zum Deichbau concurrirt er, Namens der Stakdeputation und wird
auch ausser der Regel von der eigentlichen Behörde dabei zugezogen. Er wird von der Stakdeputation
angestellt.
b) Der Hafenmeister und Unterhafenmeister, ebenfalls von der Stakdeputation angestellt.
c) Die Baakenaufseher.
d) Der Vogt zu Neuwerk,
e) Der Blüsemeister daselbst, c, d und e. stehen unter der Admiralität. Der Vogt ist zugleich Pächter der
Kammerei.
f) Zwei Tonnenleger, wovon Einer zu Hamburg wohnt und die Tonnen bis Glückstadt legt. Beide werden von
der Kämmerei bestellt,
g) Der Lootseninspektor, gewöhnlich mit dem Titel Commandeur. Er wohnt in dem sogenannten Admiralitäts-
hause zwischen Ritzebüttel und Cuxhafen.
h) Zwei Lootsen = Capitains oder Schiffer.
i) Funfzehn angestellte Lootsen und noch überdem eine gewisse Anzahl sogenannter Hauer = (oder
Mieths=) Lootsen. g. h. i. werden sämtlich von der Admiralität bestellt.
k) Die Deiche. Der Grodener Deich geht vom Hafen ostwärts ab, an der Elbe aufwärts und schließt sich an
den Hadeler Deich. Der Dösener Deich liegt westwärts ab vom Hafen bis Duhnen, von wo an bis zur Wurster
Grenze das Land zum Theil durch hohe Sandhügel genugsam gegen das Eindringen des Wassers geschüzt
ist, zum Theil hoch genug liegt, um von der Fluth nicht erreicht zu werden. Auch die Insel Neuwerk ist ganz
mit Deichen umgeben.
l) Der Hafen von Cuxhafen mit allen dazu gehörigen Werken und Maschinen. Hier mangelt es an einer
Schiffszimmerwerfte.
Die Seesignale. Hiervon sind zu merken:
1) auf dem Kontinent zwei hölzerne Thürme oder Baaken; die große bei Cuxhafen, die Kugelbaake näher
bei Doese. 2) Auf der Insel Neuwerk:
a) die Insel mit ihrer ganzen in den Horizont erhobenen Arbeit von Häusern, mit Einschluß des hohen
steinernen Thurms.
b) Der Leuchtthurm oder die Blüse.
c) Die, wegen ihres Standpunktes vor der Blüse sogenannte Verdunkelungsbaake.
d) Die Klappmützenbaake.
3) In der See:
a) die Seetonnen, wovon die letzte die rothe heißt und zwei Meilen nord=westlich von Scharhörn liegt.
b) Die letzte mitten in der See, zwei Meilen nordostwärts vom Neuwerker Thurme stehende Baake,
Scharhörn genannt.
4) Noch eine von Hamburg unterhaltene Blüse auf der dänischen Insel Helgoland, welche wegen ihres Fel-
sens selbst zu den Seezeichen der Elbe= und Wesermündung gehört. Auch unter Helgoland liegt noch eine
Hamburgische Seetonne,
n) Drei größere und mehrere kleine Schiffe und Admiralitäts = Ever. Von den drei großen, der Admiralität
gehörigen Schiffen, heißt das Eine der Kutter des Commandeurs, die beiden Andern Gallioten. Die Gallitoten
werden von den Lootsen = Capitains commandirt und kreutzen, eine um die andre mit achttägiger Abwechs-
lung, vor der Elbmündung in der See, wo ihre eigentliche Station bei der rothen Tonne ist. Sie sind mit
Lootsen bemannt und unterstützen auf ihren Kreuzzügen die ankommenden Schiffe mit ihren Leuten. Sonst
giebt es auch noch viele Privatschiffe in Cuxhafen, worunter die regelmäßig nach Hamburg fahrenden
sogenannten Schleusenschiffe, Schmak= oder Tjalkschiffe und die Expreßever zu merken sind.
o) Ein Seearsenal voll Schiffsgeräthschaften, ein Tonnenhaus und ein Magazin zu Cuxhafen.
12) „Geschichte."
Es finden sich Spuren, daß die Insel Neuwerk - Nyge Oge ehemals, ähnlich den Benennungen der
benachbarten Inseln: Waageroge, Spikeroge von der Augenform dieser Inseln *) - früher zu Hamburg gehört
hat, als Ritzebüttel. Die Hamburger bemächtigten sich dieser wüsten Insel zum Behufe der Elbschiffahrt (sie
wurde ihnen nachher durch feierliche Verträge, besonders mit den Herzögen von Sachsen-Lauenburg gesi-
chert). Am Ende des dreizhenten Jahrhunderts befand sich ein hoher Thurm, eine Zollstätte und ein Hafen
auf der Insel. Das Schloß Ritzebüttel aber wurde erst im Jahr 1393 von den Hamburgern mit stürmender
Hand erobert und nachher nebst dem ganzen dazu gehörigen Lande, welches ihnen vorher schon zum Theil
verpfändet war, durch einen feierlichen Vertrag von dessen damaligen Gebietern, den Herren von Lappen,
an Hamburg abgetreten. Im Jahr 1400 bestellte Hamburg seinen ersten Haupt= und Amtmann, den Senator
Ludolph Wulffhagen in Ritzebüttel. Von dieser Zeit an ist es, die wenigen temporären Unfälle abgerechnet,
womit die Kriege in der Nachbarschaft auch diese Gegend heimsuchten, in ruhigem und ungestörtem
Besitze seiner Hamburgischen Genossenschaft geblieben.
*) Schwerlich. Jede Insel kann mit einem Auge verglichen werden; und daher führen so viele Inseln den
Namen Auge. D.H.
Abspann
Dank an
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